WEG Verwaltung

Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft übernehmen wir die Hausverwaltung nach dem WEG-Gesetz. Wir betreiben eine professionelle Immobilienverwaltung fair und legen großen Wert auf eine glaubwürdige und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbeiräten unserer jeweiligen Kommunen. Ein weiterer Vorteil: Jede von uns verwaltete Wohnanlage hat nur einen Ansprechpartner, der über alles informiert ist. Folgende Dienste bieten wir an:

  • WEG-Betreuung, Objektbetreuung der reinen Wohnanlage
  • Beratung / Korrespondenz, Informationen der Eigentümer
  • Abschluss von Wartungsverträgen für die Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Abschluss von Rahmenverträgen mit Energieversorgungsunternehmen
  • Bestellung, Betreuung von Handwerkern Übernahme des Schriftverkehrs mit Behörden 
  • Rechtssichere Umsetzung der Beschlüsse
  • Erstellen der Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen
  • Koordinierung und Durchführung der vorgeschriebenen Eigentümerversammlungen
  • Bei Bedarf Abhaltung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
  • Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat und 
  • Durchführung von Beiratssitzungen 
  • Kontinuierliche Objektkontrolle im Innen - und Außenbereich
  • Verwaltersprechstunden im Objekt durch unsere Mitarbeiter der Hausverwaltung
  • Abwicklung von Versicherungsschäden einschließlich Veranlassung der Schadensabwicklung mit den Versicherern
  • Erstellung, Überarbeitung und Überwachung der Hausordnung
  • Angebotseinholung im Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Auftragsvergabe nach moralischen Grundsätzen
  • Kurze Antwort- bzw. Bearbeitungszeit Ihrer gestellten Anfragen
  • Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Architekten
  • Laufende, EDV-unterstützte aller Verträge der WEG
  • Vorhalten sowie Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen u.a.
  • Preisanfragen, Erstellen von Preisspiegeln und Wahrnehmung von Ortsterminen
  • Belegprüfungen
  • Überwachung der Hausgeldzahlung und anderen Ein- und Auszahlungen
  • Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse mit anschließendem Versand der Protokolle an alle Eigentümer
  • Transparente verständliche Abrechnung
  • Streitschlichtungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft
  • geordnete Ansammlung und Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
  • Verhandlung mit Behörden mit Erfüllung aller behördlichen Auflagen
  • Regelmäßige Objektbegehungen zur Zustandsüberwachung
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeldern
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Geldern
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft 
  • Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf einer Wohnung vor dem Notar für den Fall, dass dies in der Teilungserklärung oder aber im Kaufvertrag vorgegeben ist