WEG Verwaltung
Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft übernehmen wir die Hausverwaltung nach dem WEG-Gesetz. Wir betreiben eine professionelle Immobilienverwaltung fair und legen großen Wert auf eine glaubwürdige und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbeiräten unserer jeweiligen Kommunen. Ein weiterer Vorteil: Jede von uns verwaltete Wohnanlage hat nur einen Ansprechpartner, der über alles informiert ist. Folgende Dienste bieten wir an:
- WEG-Betreuung, Objektbetreuung der reinen Wohnanlage
- Beratung / Korrespondenz, Informationen der Eigentümer
- Abschluss von Wartungsverträgen für die Wohnungseigentümergemeinschaft
- Abschluss von Rahmenverträgen mit Energieversorgungsunternehmen
- Bestellung, Betreuung von Handwerkern Übernahme des Schriftverkehrs mit Behörden
- Rechtssichere Umsetzung der Beschlüsse
- Erstellen der Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen
- Koordinierung und Durchführung der vorgeschriebenen Eigentümerversammlungen
- Bei Bedarf Abhaltung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
- Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat und
- Durchführung von Beiratssitzungen
- Kontinuierliche Objektkontrolle im Innen - und Außenbereich
- Verwaltersprechstunden im Objekt durch unsere Mitarbeiter der Hausverwaltung
- Abwicklung von Versicherungsschäden einschließlich Veranlassung der Schadensabwicklung mit den Versicherern
- Erstellung, Überarbeitung und Überwachung der Hausordnung
- Angebotseinholung im Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Auftragsvergabe nach moralischen Grundsätzen
- Kurze Antwort- bzw. Bearbeitungszeit Ihrer gestellten Anfragen
- Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Architekten
- Laufende, EDV-unterstützte aller Verträge der WEG
- Vorhalten sowie Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
- Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen u.a.
- Preisanfragen, Erstellen von Preisspiegeln und Wahrnehmung von Ortsterminen
- Belegprüfungen
- Überwachung der Hausgeldzahlung und anderen Ein- und Auszahlungen
- Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse mit anschließendem Versand der Protokolle an alle Eigentümer
- Transparente verständliche Abrechnung
- Streitschlichtungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft
- geordnete Ansammlung und Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
- Verhandlung mit Behörden mit Erfüllung aller behördlichen Auflagen
- Regelmäßige Objektbegehungen zur Zustandsüberwachung
- Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeldern
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Geldern
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft
- Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf einer Wohnung vor dem Notar für den Fall, dass dies in der Teilungserklärung oder aber im Kaufvertrag vorgegeben ist